Flugplatz St. Georgen geöffnet!
Aufgrund der 58. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere
Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (4. COVID-19-SchuMaV), bleibt der Flugplatz St. Georgen geöffnet - unter Einhaltung der verlautbarten
Sicherheitsmaßnahmen sowohl für interne als auch externe Piloten.
Unser Turm ist, wie gewohnt, von Montag bis Sonntag von 09:00 Uhr Lokalzeit bis ECET besetzt.